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Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann sehr weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.
Ich meine, dass dies die GFDL ist.
Man korrigiere mich, wenn dies nicht stimmen sollte.
Bei Wikipedia steht dazu in Kurzform:Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann sehr weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.
#Greetz
Der Haftungsausschluss in der GFDL ist jedoch zu allgemein formuliert und dadurch vollständig unwirksam. Somit ist auch einfache Fahrlässigkeit (z.B. kleiner Programmierfehler, der fahrlässig - ohne das Programm ausreichend zu testen - begangen wurde) nicht von der Haftung ausgeschlossen. Aus diesem Grund wurde für den deutschen Rechtsraum die Bremer Softwarelizenz für freie Softwarebibliotheken entwickelt[3],[4], die aus der GPL abgeleitet wurde. Diese sieht bei dem Haftungsausschluss die folgende Regelung vor: "Im Verhältnis zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer sind Haftung und Gewährleistung des Lizenzgebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit nach dem Gesetz eine Gewährleistung des Lizenzgebers nur bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen."
Ohne mir die jetzt mal im Genauen angesehen zu haben:
Mit welcher Lizenz erlaube ich dem Rest der Welt, weiterzureichen was ich geschrieben hab, solange mein Name drunter steht? smile
Wie wäre es, hier nur noch kompatible Lizenzen anzubieten,
freie Lizenzwahl
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