[quote=Chemical_Brother,index.php?page=Thread&postID=27435#post27435]Wobei es genaugenommen kein Umgehen eines Kopierschutzes, sondern das Umgehen eines Abspielschutzes wäre. Wäre immer noch in der Grauzone, aber weniger illegal.
[/quote]Handelt es sich um ein "Umgehen eines wirkamen Kopierschutzes", wenn man den Kopierschutz umgehen kann? ?( 8|
Urheberrechtsgesetz §95a: (2003?)
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Zuletzt geändert von nasenbaer am 25.04.2008, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.