ChemicalBrother hat geschrieben:Können wir nicht, da illegal.
Na, ihr seit wieder Birnen!
Natürlich ist das erlaubt, sobald man Besitzer des Programm ist. Zum Vergleich hier der Gesetztesausschnitt zur Dekompilierung:
§ 69e
Dekompilierung
(1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;
3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind. [...]
Weiters schließt dieser Paragraph die Vorschriften §§95a bis 95d aus. Genau die stellen deine Meinung dar (das die Umgehung von Kopierschutz strafbar ist):
§ 69a
Gegenstand des Schutzes
[...]
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Soviel Klugscheißen musste sein. Das widerspricht einfach der Rechtssprechung und ist deshalb eine Lüge. Windows Nutzer wissen das übrigens
.
Hier sind übrigens die Links:
Heißt, ihr braucht das einfach nur auf Google suchen und die exe Datei ersetzen.