Seit heute 12:00 Uhr Eastern Daylight Time (entspricht 18:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit) ist sie nun endlich freigegeben.
"Die GPL ist eine Lizenz, die in erster Linie die Verbreitung von Werken regelt. Die Nutzung eines Werkes ist nicht Bestandteil der GPL.
In der GPLv3 wurde gegenüber der Vorgängerversion besonders der Schutz vor Patentklagen explizit berücksichtigt. Ebenso wurde auch das Erreichen der Kompatibilität zu anderen Lizenzen für Freie Software, wie zum Beispiel zur Apache-Lizenz, vereinfacht. Dies ist notwendig, um Programme zusätzlich unter anderen Lizenzen als der GPL veröffentlichen zu können und somit die Zusammenarbeit zwischen Projekten zu vereinfachen.
Copyright und Copyleft
Das Copyright ergibt sich automatisch mit dem Schreiben eines neuen Programmes und liegt alleine beim Urheber. Aufgrund dessen kann dieser festlegen, unter welchen Bedingungen ein anderer das Programm ändern oder weiterverbreiten darf, indem er es unter eine Lizenz wie die GPL stellt.
Das Prinzip des Copyleft fußt nun darauf, dass der Urheber festlegt, dass sein Programm von einem Dritten nur unter den gleichen Bedingungen verbreitet werden darf, die auch für ihn gelten. Damit beugt Copyleft einer Einschränkung der Freiheit von Software durch andere als den Urheber vor. Das Copyleft ist damit Teil einer Lizenz wie zum Beispiel der GPL.
Verbreitung von unter GPL stehendem Code
Jeder darf Programme verbreiten, die unter GPL stehen. Allerdings müssen der Copyright-Vermerk des Urhebers sowie alle weiteren Hinweise und Vermerke erhalten bleiben.
Veränderung von unter GPL stehendem Code
Eine Änderung am Code darf von jedermann vorgenommen werden. Wird diese geänderte Version weitergegeben, so muss ein Hinweis über die Änderung inklusive Datum hinzugefügt, der gesamte Code unter GPL gestellt und dies an prominenter Stelle vermerkt werden.
Verbreitung von nicht im Quellcode vorliegenden Programmen
Software kann auch als Binär-Programm vorliegen. In diesem Falle muss der Quellcode ebenfalls zugänglich gemacht werden, wenn dies vom Lizenznehmer verlangt wird.
Lizenzierung
Jeder Nutzer eines unter GPL stehenden Programmes erhält automatisch eine Lizenz des Urhebers beziehungsweise Copyright-Inhabers. Wird das Programm weiterverbreitet, so ist keine Einschränkung der Verbreitungsrechte (Richard Stallman würde hier "Freiheit" sagen.) des Empfängers erlaubt. Ebenso darf für die Weitergabe der Lizenz keine Gebühr verlangt werden, wohl aber ein Entgelt für die Datenträger, auf denen der Code weitergegeben wird.
Lizenzverletzung
Werden die Lizenzbedingungen von einem Lizenznehmer verletzt, so werden automatisch alle Verbreitungsrechte unter der GPL und damit einhergehenden Rechte zur Patentnutzung für diesen Lizenznehmer widerrufen. Andere Lizenznehmer sind davon jedoch nicht betroffen.
Patente
Der Lizenzgeber setzt keine Patente gegenüber den Empfängern durch, die das Programm betreffen. Werden Patente Dritter angewendet, so muss sichergestellt werden, dass die Lizenznehmer vor Patentklagen geschützt sind und der Quellcode ohne Kosten unter der GPL verfügbar gemacht werden kann.
Gewährleistung und Haftung
Wie auch schon in der Vorgängerversion schließt die GPLv3 eine Gewährleistung des Urhebers oder Dritter aus, sofern dies gesetzlich möglich oder vertraglich nicht abweichend geregelt ist. Das Gleiche gilt für die Haftung, sollten durch das unter GPL stehende Programm Schäden entstehen.
Sollte die Anwendbarkeit dieser Regelungen der GPLv3 aufgrund lokaler Gesetzgebung zweifelhaft sein, obliegt eine verbindliche Klärung im Streitfall letztlich den Gerichten vor Ort.
Natürlich kann hier nur ein grober Umriss der GPLv3 ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit gezeichnet werden. ."
Quelle: ikhaya
Vollständige GPLv3
Richard Stallmann - Why Upgrade to GPL Version 3