Quelle: [url=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,579915,00.html]Spiegel Online[/url]
Das Landgericht Köln verlangt für die Herausgabe von IP-Adressen, um vermeintliche Filesharer zu ermitteln (was durch die Gesetze in Deutschland sehr einfach möglich ist), einen kleinen Obolus für ihren Arbeitsaufwand.
Es verlangt 200€ pro IP-Adresse, was bei einer geplanten Massenabmahnung von 1000 Adressen schon 200.000€ sind. Da man bei Massenabmahnungen dieses Geld wohl nie sehen wird, wird das wohl auch das Ende der Massenabmahnungen sein.
Dieses Vorhaben gilt zwar zur Zeit nur für das Landgericht Köln, es wird aber vermutet, dass andere Gerichte auch nachziehen, sobald sie sehen, was für ein Arbeitsaufwand eine solche Massenabmahnung ist.
Kommentar: Darf ich mal lachen? 8o